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Software für Wartung und Instandhaltung

Fwin - Anlagenmanagement
Vorgeschriebene elektrische Prüfungen in Betrieben

Für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gilt die Unfallverütungsvorschrift BGV A3 (früher VBG 4).

In dieser Vorschrift und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 wird die Prüfung der Arbeitsmittel und die Aufzeichnung der Prüfergebnisse vorgeschrieben. Kurzer Auszug aus der BetrSichV:

§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel (Abs. 1-3...) Geprüft werden (je nach Anwendungsfall und Norm) z.B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Spannungsprüfung, Schutz gegen Restspannung, Schleifenimpedanz...

§ 11 Aufzeichnungen: Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach § 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Werden Arbeitsmittel, die § 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen.

Unsere Software hilft bei der Umsetzung dieser Forderungen. Das Programm Fwin - Anlagenmanagement fragt beim Dokumentieren einer Wartung oder Prüfung auf Wunsch Messwerte ab (z.B. Schutzleiterwiderstand...) und speichert diese im elektronischen Wartungsbuch. Zusätzlich kann ein Prüfprotokoll ausgedruckt werden, welches unterschrieben und abgelegt werden kann. Da bei der Erstellung des Prüfformulars alle relevanten Daten automatisch aus der Anlagenliste gezogen werden, wird bei der vorgeschriebenen Dokumentation sehr viel Zeit gespart. Aufgrund des hohen Bedienkomforts und der Rechtssicherheit des unterschrieben Dokuments empfehlen wir diese Variante der Aufzeichnung. Durch die Eingabe eines Prüfintervalles werden Sie nach Ablauf dieser Frist automatisch daran erinnert, dass die nächste Prüfung fällig ist. Auf diese Art und Weise wird kein Prüftermin mehr überschritten oder versäumt. Natürlich können Sie unter dem Menüpunkt "Wartungsvorschau" jederzeit sehen, wann welche Anlagen, Maschinen oder Geräte geprüft werden müssen und ensprechend vorrausplanen. Auf Wunsch können Sie selektiv (z.B. für diesen Tag, diese Woche usw.) die anstehenden Wartungs- oder Prüfaufträge ausdrucken.
Da wir in diesem Bereich keine rechtsverbindliche Beratung leisten können, entnehmen Sie bitte die für ihren Betrieb gültigen Vorschriften, Prüffristen, Prüfschritte und Grenzwerte den entsprechenden Normen, den BG-Vorschriften, den VDE Normen (z.B. VDE 0100, 0105, 0113, 0701, 0702, ...), der BetrSichV und der EN 60204-1.